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Wir fordern vom Bundesrat und den Eidgenössischen Räten, dass mündigen Ausländerinnen und Ausländern der 2. Generation auf deren Antrag in einer der Amtssprachen die Schweizer Staatsbürgerschaft kostenneutral gewährt wird. Der Antrag ist nach einer Straftat und deren Verbüssung während einer Bewährungsfrist von fünf Jahren auszusetzen.