Inhalt
Wir fordern vom Parlament die Einführung einer Beschäftigungspflicht für Menschen mit einerBehinderung. Diese soll in Form eines prozentualen Kontingents für Mittel- undGrossunternehmungen sowie für Unternehmungen im öffentlichen Bereich gelten. Alternativ bestehtdie Möglichkeit einer branchenabhängigen festgelegten Solidaritätszahlung in einen Förderungsfond.
Begründung
Diese Forderung ist in Anlehnung an die in Deutschland geltende „Pflicht der Arbeitgeber zurBeschäftigung schwerbehinderter Menschen“ und betrifft nur Menschen ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Eine Inklusion von Menschen mit einer Behinderung dient der gesamten Gesellschaft sowie der Belebung und Diversität der Arbeitswelt.Diese Inklusion fördert die Selbständigkeit und die Selbstbestimmung von Menschen mit einer Behinderung. Dies führt zu einer Entlastung des Staates und zu einem höheren Selbstwertgefühl der betroffenen Personen.Wer dieser Pflicht nicht nachkommen will oder kann, soll durch die Abgabe eines Betrages belastet werden. Dieser Betrag fliesst in einen Förderungsfond, welcher vollumfänglich zur Inklusion von Menschen mit einer Behinderung in der Arbeitswelt genutzt wird.Durch eine Beschäftigungspflicht wird dem Arbeitnehmer eine sinnvolle und individuelle Förderung in der Arbeitswelt ermöglicht. Durch die Inklusion in eine Unternehmung werden die Sensibilisierung und das Bewusstsein gegenüber Menschen mit einer Behinderung im Unternehmen gestärkt. Diese positiven Effekte auf unsere Gesellschaft sind es, welche uns zu dieser Forderung bewegt haben.