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Der Bundesrat wird eingeladen, das Energiegesetz anzupassen, damit folgende Forderungen erfüllt werden.Die finanziellen Fördermittel für Um- und Neubauten von Gebäuden nach dem Minergie® bzw. Minergie-P® -Standard in den zwölf Gebäudekategorien (MFH, EFH, Verwaltung, Schulen, Verkauf, Restaurants, Versammlungslokale, Spitäler, Industrie, Lager, Sportbauten, Hallenbäder) werden markant erhöht.Dabei soll die Unterstützung zu 75 % vom Bund zu 25% und von den Kantonen getragen werden.Die Unterstützung von Bund und Kantonen beträgt dabei mindestens 60% der anrechenbaren Mehrkosten gemäss Energiegesetz.Zusätzlich soll eine professionelle Beratung zum Thema Minergie sichergestellt werden.